Durchführungsverordnung zu Formalitäten für die Informationsübermittlung von Behörden
Financial Services News
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Im EU-Amtsblatt wurde am 9. März 2022 eine Durchführungsverordnung (EU) 2022/389 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der IFD, mit Hinblick auf das Format, den Aufbau, das Inhaltsverzeichnis und den Zeitpunkt der jährlichen Veröffentlichung der von den zuständigen Behörden offenzulegenden Angaben, veröffentlicht.
Die Durchführungsverordnung soll im Hinblick auf die Offenlegung von Informationen eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten angewandten Ansätzen ermöglichen, indem diese in einem einheitlichen Format veröffentlicht, sowie fortlaufend aktualisiert werden und unter einer einzigen elektronischen Zugangsadresse abrufbar sind. Hierfür sind entsprechende Meldebögen im Anhang der Verordnung beigefügt.
Die Durchführungsverordnung trat am 28. März 2022 in Kraft.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Durchführungsverordnung (EU) 2022/389.