EBA Bericht über die Aufsicht bzgl Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
Financial Services News
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Am 22. März 2022 veröffentlichte die EBA ihre Ergebnisse ihrer Bewertung der Ansätze der zuständigen Behörden bei der Beaufsichtigung von Banken zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Dabei hat die EBA festgestellt, dass die Aufsicht diesbezüglich verbessert wurde, jedoch noch nicht ausreichend wirksam ist.
Der EBA Bericht zeigt, dass nationale Aufsichtsbehörden weitere Schritte unternommen haben, um einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in ihrem Bankensektor zu fördern. Zudem konnte ein Wachstum in den AML/CFT-Teams der nationalen Aufsichtsbehörden und die erfolgte Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften verzeichnet werden.
Die EBA sieht ua bei der Ermittlung und Bewertung von Risiken iZm AML/CFT im Bankensektor und bei einzelnen Banken wesentliche Herausforderungen. Diese ergeben sich aus der Schwierigkeit der Umsetzung von ML/TF-Risikobewertungen in risikobasierte Aufsichtsstrategien und dem wirksamen Einsatz verfügbarer Ressourcen. Ferner bestehen Herausforderungen bei der Ergreifung von verhältnismäßigen und ausreichenden Durchsetzungsmaßnahmen zur Behebung von Schwachstellen bei der Einhaltung der AML/CFT Vorschriften.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der EBA Pressemitteilung.