Finanzmarktstabilitätsgremium empfiehlt Begrenzung von systemischen Risiken aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung

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In seiner 31. Sitzung beschloss das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) Empfehlungen an die FMA in Bezug auf die Begrenzung von systemischen Risiken in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung, diskutierte den Jahresbericht für das Jahr 2021 und den Arbeitsplan für das Jahr 2022. Zudem wurden Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Finanzmarktstabilität in Österreich debattiert.

Das Gremium stellte fest, dass systemische Risiken aus der Wohnimmobilienfinanzierung kontinuierlich gestiegen sind und sich in den letzten Jahren bemerkbar beschleunigt haben. Der Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB) empfahl bereits am 11. Februar 2022, kreditnehmerbezogene Maßnahmen in Österreich zu ergreifen, um den Aufbau systemischer Risiken einzudämmen. Der Begründung des ESRB folgend beschließt das Finanzmarktstabilitätsgremium eine Empfehlung an die FMA zum Einsatz von Instrumenten nach § 23h BWG zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung.

Dementsprechend empfiehlt das FMSG der FMA eine maximale Beleihungsquote iHv 90 %, eine Schuldendienstquote iHv 40 % und eine Laufzeitbeschränkung iHv 35 Jahren zu verordnen. Um den Kreditinstituten Flexibilität zu gewährleisten, soll ein Ausnahmekontingent von insgesamt 20 % vorgesehen werden. Ferner wird die Leitlinie zur nachhaltigen Immobilienkreditvergabe an private Haushalte ergänzt und damit eine Begrenzung der Schuldendienstquote iHv von 30 % für Kredite mit einer Laufzeit von über 5 Jahren beschlossen, wenn die Zinsbindung kürzer als die Hälfte der Laufzeit des Kredits ist.

Diese Maßnahmen sollen primär den Aufbau von systemischen Risiken und damit Verluste aus dem Kreditgeschäft verhindern. Bereits 24 von 30 EWR-Ländern haben derartige Maßnahmen eingesetzt.

Außerdem empfiehlt das FMSG der FMA, den antizyklischen Kapitalpuffer (AzKP) weiterhin bei 0 % der risikogewichtigen Aktiva zu belassen. Die Indikatoren zur Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen, Kreditentwicklung und Entwicklung von Immobilienpreisen zeigen allerdings keine Verbesserung und weisen auf erheblich erhöhte zyklische Risiken im Finanzsystem hin. Das Kreditwachstum ist im Vergleich zum BIP-Wachstum deutlich überhöht, daher ist möglicherweise künftig ein verkürzter Zeitraum für die Festlegung des AzKP erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie in der FSMG Pressemitteilung.