Aufsichtsrechtliche Reaktion auf Krieg in der Ukraine und die Auswirkungen auf EU-Finanzmärkte

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Am 14. März 2022 veröffentlicht die ESMA ihre aufsichtsrechtliche Reaktion bezüglich des Kriegs in der Ukraine. In Abstimmung mit nationalen Behörden (NCAs) werden die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Finanzmärkte von der ESMA genau beobachtet. Zudem besteht von der ESMA die Bereitschaft Instrumente einzusetzen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte, die Finanzstabilität und den Anlegerschutz gewährleisten.

Die ESMA hat ein FAQ-Forum zur Koordinierung von aufkommenden Fragen zu der aktuellen Situation eingerichtet. Dabei werden ua folgende Aufsichts- und Koordinierungstätigkeiten von der ESMA vorgenommen:

  • CCPs - Beobachtung der CCP-bezogenen Volatilität und Margenentwicklungen in Energie- und Rohstoffmarktsegmenten
  • Benchmarks - Überprüfung der Auswirkungen von Marktentwicklungen und Sanktionen auf bereitgestellte Benchmarks
  • Investment Management – Verstärkung der Koordinierungsfunktion durch die Überwachung von Investmentfonds, indem die ESMA den Austausch mit den NCAs fördert, um Marktentwicklungen und aufsichtliche Risiken iZm der Krise zu analysieren
  • Sekundärmärkte - Unterstützung der NCAs bei der konsequenten Umsetzung von Sanktionen durch die Marktbetreiber
  • Zentralverwahrer - Überwachung der Auswirkungen der Sanktionen auf die Geschäfte der Zentralverwahrer in Abstimmung mit den NCAs sowie Unterstützung der NCAs bei deren konsequenter Umsetzung
  • Cybersicherheit – Erleichterung der Sammlung und des Austausches von Informationen und Erfahrungen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden in Bezug auf Cybervorfälle
  • Risikobewertung – kontinuierliche Überwachung der Risiken für die Marktteilnehmer und der Finanzstabilität sowie regelmäßiger Austausch iZm Risikobewertung mit politischen Entscheidungsträgern und Behörden auf nationaler, EU- und internationaler Ebene

In Hinblick auf Marktempfehlungen sollen Finanzmarktteilnehmer sicherstellen, dass einschlägige EU-Sanktionen und Einschränkungen beachtet werden. Ferner sollen Emittenten schnellstmöglich Insiderinformationen über Auswirkungen der Krise, Aussichten und Finanzlage im Einklang mit Transparenzverpflichtungen offenlegen sowie auf qualitativer als auch auf quantitativer Basis Transparenz im Rahmen der Finanzberichterstattung schaffen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der ESMA Publikation.