EBA ruft zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland auf

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Regulatorisch

Am 11. März 2022 forderte die EBA Finanzinstitute auf, die Einhaltung der verhängten Sanktionen gegen Russland sicherzustellen und Flüchtlingen den Zugang zu grundlegenden Zahlungskonten zu erleichtern.

Die EBA arbeitet mit den zuständigen Behörden zusammen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der durch den Rat der EU beschlossenen restriktiven Maßnahmen gegen Russland und Belarus durch alle Finanzinstitute sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird die EBA auch Anfragen zum Anwendungsbereich der Maßnahmen für Banken sammeln und sie an die EU-Kommission weiterleiten.

Finanzinstitute werden aufgefordert, die Angemessenheit und Wirksamkeit ihrer internen Kontrollen zu bewerten und Prozesse gegebenenfalls anzupassen oder zu verbessern. Außerdem sollen Finanzinstitute die regulatorischen und geschäftlichen Auswirkungen der kurz- und längerfristigen Risiken, denen sie angesichts dieser geopolitischen Entwicklungen ausgesetzt sind, sorgfältig prüfen. Auch Cyber-Risiken sind dabei ein besonderer Bereich, der weiterhin Aufmerksamkeit erfordert. Vor diesem Hintergrund werden die Banken aufgefordert, die Angemessenheit ihrer Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) zu prüfen.

Des Weiteren arbeiten zuständige Behörden eng mit den beaufsichtigten Instituten, den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units – FIUs) und den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Betrugsfälle und Finanzkriminalität zu erkennen, zu überwachen und dafür zu sensibilisieren sowie eine Umgehung der Maßnahmen zu verhindern.

Außerdem aktivierten die EU-Minister am 4. März 2022 die Richtlinie 2001/55/EG, die vorübergehenden Schutz und Unterstützung für Personen vorsieht, die infolge des Krieges aus der Ukraine fliehen. Die zuständigen nationalen Behörden sollten sicherstellen, dass Vertriebene aus der Ukraine im Einklang mit der Richtlinie über Zahlungskonten (2014/92/EU) Zugang zur Eröffnung und Nutzung von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen haben. Dabei sollen Finanzinstitute einen risikobasierten Ansatz verfolgen und die in den EU-Rechtsvorschriften zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung verankerte Flexibilität nutzen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der EBA Aussendung.