EBA empfiehlt Anpassungen der EU-Standards für grüne Anleihen in Verbriefungstransaktionen

Financial Services News

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Sustainable Finance

Die EBA veröffentlichte am 2. März 2022 einen Bericht mit aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen auf dem EU-Verbriefungsmarkt sowie Vorschlägen, wie sich Nachhaltigkeit in den Bereich der Verbriefung einführen lassen könnte, um eine solide Verbriefung mit Transparenz und Zuverlässigkeit zu fördern.

In dem Bericht werden insbesondere nachstehende Aspekte untersucht:

  • Ob und in welcher Form die EU-Vorschriften für Sustainable Finance, einschließlich des EU-Standards für grüne Anleihen (EU Green Bond Standards – EU GBS), der EU-Taxonomie und der Offenlegungsanforderungen gemäß der SFDR-Verordnung, auf Verbriefungen angewendet werden können
  • Die Bedeutung eines spezifischen Rechtsrahmens für nachhaltige Verbriefungen
  • Der Inhalt und die Art der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen für Verbriefungsprodukte

Laut EBA ist es zielführender die EU-GBS-Verordnung in adaptierter Form auch auf Verbriefungen anzuwenden, als einen eigenen Rechtsahmen für grüne Verbriefungen zu normieren. Demnach wird empfohlen, den Geltungsbereich der EU-GBS-Anforderungen von der Ebene der Emittenten bzw der Verbriefungsgesellschaft auf die Ebene des Originators zu verschieben. Dadurch können Verbriefungen, die nicht durch ein Portfolio grüner Vermögenswerte unterlegt sind, die EU-GBS-Anforderungen erfüllen, sofern sich der Originator verpflichtet, die gesamten Erlöse aus grünen Anleihen zur Schaffung neuer grüner Vermögenswerte zu verwenden.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zum einen sicherstellen, dass Verbriefungen in gleicher Weise behandelt werden, wie andere Arten von Asset-Backed Securities und zum anderen soll die freiwillige Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Verbriefungen ausgeweitet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der EBA Publikation.