Änderungsvorschlag an der Verordnung über Zentralverwahrer für eine effiziente Abwicklung

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Die EU-Kommission veröffentlichte am 16. März 2022 einen Änderungsvorschlag zur Verordnung über Zentralverwahrer. Das Ziel des Vorschlags besteht darin, die Wertpapierentwicklung in der EU sicherer und effizienter zu machen und damit die Attraktivität der EU-Kapitalmärkte zu erhöhen.

Zentralverwahrer bilden eine zentrale Rolle für die Kapitalmärkte und das Finanzsystem. Der Vorschlag soll für verhältnismäßigere und wirksamere Vorschriften sorgen, um die die Kosten für die Einhaltung und den Regulierungsaufwand für die Zentralverwahrer zu verringern sowie die grenzüberschreitende Aufsicht zu verbessern. Die wesentlichen Verbesserungen folgende Vorschläge:

  • Eine Verbesserung der Passporting-Regelung: Damit sollen Zentralverwahrer in der gesamten EU mit einer einzigen Zulassung tätig sein können. Dadurch werden Kosteneinsparungen erzielt und zweifache Verfahren abgeschafft. Ebenfalls wird die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und der Wettbewerb erleichtert.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden: durch Einrichtung von Bildungseinrichtungen für bestimmte Zentralverwahrer, um eine einheitliche Aufsicht zu gewährleisten.
  • Verbesserung bankenähnlicher Nebendienstleistungen: Anpassung von Zugangsbedingungen für Bankendienstleistungen, um Abwicklungsdienstleistungen für ein umfassenderes Währungsspektrum anbieten zu können und Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich von einem größeren, auch grenzüberschreitenden Anlegerkreis finanzieren zu lassen.
  • Verbesserung der Abwicklungsdisziplin: Änderung des Verfahrens, nach welchem obligatorische Rückkäufe (Buy-Ins) zur Anwendung kommen können und weitere Änderungen, um die Abwicklung wirksamer und verhältnismäßiger zu gestalten
  • Verbesserung der Aufsicht von Zentralverwahrern aus Drittländern: Sicherstellung eines verbesserten Informationszuflusses der Behörden über die Tätigkeiten von Zentralverwahrern aus Drittländern in der EU.

Der Vorschlag wird nun dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission.