ESMA veröffentlicht Final Report zur Änderung der Leitlinien zu MiFID II Vergütungsanforderungen

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Die ESMA veröffentlichte am 31. März ihren Final Report zur Änderung der Leitlinien zu den MiFID II Vergütungsanforderungen von Mitarbeitern, die sich an der Erbringung von Wertpapier- und Nebendienstleistungen oder mit dem Verkauf von strukturierten Einlagen beschäftigen.

Der Final Report fasst die überarbeiteten ESMA Leitlinien zu den MiFID II Vergütungsanforderungen zusammen, welche im vergangenen Jahr konsultiert wurden. Das Ziel der Leitlinien ist es, Klarheit und Konvergenz bei der Umsetzung gewisser Aspekte der neuen MiFID II Vergütungsforderungen zu fördern. Die aktualisierten Entwürfe der ESMA Leitlinien wurden dem Final Report angefügt und beinhalten folgende wesentliche Änderungen:

  • Die Vergütungspolitik soll geeignete Kriterien festlegen, zur Berücksichtigung aller Interessen der relevanten Personen und Unternehmen sowie Interessenkonflikte oder Risiken, dabei sollen unnötig komplexe Strategien und Praktiken vermieden werden.
  • Die Kriterien der variablen Vergütung sollen ausreichend und klar formuliert und dokumentiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Leistungsziele, keine Anreize für ein Verhalten schaffen, das auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet ist. Zudem sind die qualitativen und quantitativen Kriterien gleichmäßig zu gewichten.
  • Die überarbeiteten Leitlinien sehen auch ex-post Anpassungsmechanismen vor, um bei negativer Bewertung der Mitarbeiterleistung die variable Vergütung anpassen zu können.
  • Die Vergütungsgrundsätze sollen schriftlich und transparent dokumentiert und einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden.
  • In den Leitlinien werden zudem gute und schlechte Praktiken angeführt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Final Report.