Financial Services News 2022/Ausgabe 07 - Wertpapieraufsichtsrecht
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MiFID II / MiFIR / WAG 2018
ESMAs Bewertung und Empfehlung zum MiFIR-Überarbeitungsvorschlag der EU-Kommission
Die Publikation der ESMA vom 15. März 2022 enthält eine Bewertung und Empfehlung zum MiFIR-Überarbeitungsvorschlag der EU-Kommission. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf der Einrichtung eines Consolidated Tape Providers (CTP) sowie Themen zur Transparenz von Aktien und weiteren Wertpapieren.
IFR / IFD
Durchführungsverordnung zu Formalitäten für die Informationsübermittlung von Behörden
Im EU-Amtsblatt wurde am 9. März 2022 eine Durchführungsverordnung (EU) 2022/389 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der IFD, mit Hinblick auf das Format, den Aufbau, das Inhaltsverzeichnis und den Zeitpunkt der jährlichen Veröffentlichung der von den zuständigen Behörden offenzulegenden Angaben, veröffentlicht.
Weitere Neuheiten im Bereich Wertpapieraufsicht
Aufsichtsrechtliche Reaktion auf Krieg in der Ukraine und die Auswirkungen auf EU-Finanzmärkte
Am 14. März 2022 veröffentlicht die ESMA ihre aufsichtsrechtliche Reaktion bezüglich des Kriegs in der Ukraine. In Abstimmung mit nationalen Behörden (NCAs) werden die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Finanzmärkte von der ESMA genau beobachtet. Zudem besteht von der ESMA die Bereitschaft Instrumente einzusetzen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte, die Finanzstabilität und den Anlegerschutz gewährleisten.
Peer-Review-Bericht zur Aufsicht in grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Wertpapierfirmen
Am 10. März 2022 veröffentlichte die ESMA einen Bericht über die Beaufsichtigung grenzüberschreitender Anlagetätigkeiten von Wertpapierfirmen durch nationale Aufsichtsbehörden und stellt dabei Mängel fest.
Ergebnisse der jährlichen Transparenzberechnungen für Aktien und aktienähnliche Instrumente
Die ESMA veröffentlichte am 1. März 2022 die Ergebnisse der jährlichen Transparenzberechnungen für Aktien und aktienähnliche Instrumente, die vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 gelten werden.
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