Das EU-Parlament veröffentlicht neue Verordnungsentwürfe zu Vertrieb und Handel von Krypto-Assets
Financial Services Newsflash
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Am 14. März 2022 hat das EU-Parlament verschärfte Vorschriften für Kryptowährungen und vergleichbare digitale Vermögenswerte ausgearbeitet, um diesbezüglich die Marktintegrität und Transparenz zu fördern sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Auch der Umweltaspekt des Kryptowährungs-Minings wird im Vorschlag hervorgehoben, um diese Aktivitäten auch in die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten aufzunehmen.
Angesichts der größer werdenden Relevanz von Krypto-Assets hat das EU-Parlament neue Verordnungsentwürfe veröffentlicht, um eine europaweite (Vertriebs-)Regelung in Bezug auf Kryptowährungen (zB Bitcoin) und digitale Assets (wie Asset-Referenz-Token und E-Geldmarken) zu etablieren. Übergeordnetes Ziel des EU-Parlaments ist es, einheitliche und nachhaltige Rahmenbedingungen für die Ausgabe und den Handel von alternativen Zahlungsinstrumenten zu schaffen, die auch der Wahrung der Marktintegrität dienen.
Darüber hinaus adressieren die geplanten Regelungen unterschiedliche Dimensionen digitaler Vermögenswerte und decken Transparenz-, Offenlegungs- und Autorisierungsanforderungen in Bezug auf diese alternativen Zahlungsinstrumente ab. Damit möchte das EU-Parlament das Vertrauen der Anleger sowie generell den Anlegerschutz stärken. Darüber hinaus zielt das EU-Parlament mit diesen Verordnungsentwürfen darauf ab, Ineffizienzen des Markts in Bezug auf Marktmanipulation, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten zu vermindern.
Um die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen und insgesamt den Übergang zu einer CO2-neutralen und nachhaltigen EU-Wirtschaft zu erleichtern, berücksichtigen diese Verordnungsentwürfe die CO2-intensive Natur von Kryptowährungen, insbesondere in Bezug auf die Mechanismen, die zur Validierung der Transaktionen von Kryptowährungen verwendet werden. Der Vorschlagsentwurf sieht vor, das Schürfen von Kryptowährungen bis zum 1. Januar 2025 in die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten aufzunehmen.
Schließlich hat das EU-Parlament vorgeschlagen, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) für die einheitliche Überwachung dieser Krypto-Asset-Aktivitäten verantwortlich sein sollten, etwa die ESMA für die Ausgabe von vermögenswertbezogenem Token und die EBA für die Überwachung von E-Geld-Token.
Weitere Informationen finden Sie bitte in der Pressemitteilung des EU-Parlaments
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