EBA Stellungnahme zu Änderungsvorschlägen der Europäischen Kommission über fixe Gemeinkosten
Financial Services News
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Am 11. Februar 2022 veröffentlichte die EBA ihre Stellungnahme zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen an den endgültigen Entwürfen für technische Regulierungsstandards, in denen die Methodik zur Berechnung der Anforderungen an fixe Gemeinkosten von Wertpapierfirmen festgelegt ist.
Die EBA ist der Ansicht, dass trotz einer wesentlichen Änderung der RTS durch die Kommission weiterhin ein gutes Gleichgewicht zwischen der Flexibilität und der Risikosensitivität für Berechnungen der Anforderungen an fixe Gemeinkosten gegeben ist. Die wesentliche Änderung betrifft einen zusätzlichen Punkt für den Abzug von den Gesamtkosten in der RTS-Liste und richtet sich daher speziell an Market Maker. Der Vorschlag der Kommission ermöglicht es den Wertpapierfirmen, die als Market Maker agieren, von dem Grundsatz des Abzugs von Handelsgebühren zu profitieren, auch wenn diese nicht unmittelbar an die Kunden weitergegeben werden.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der EBA Publikation.
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