Vorschlag einer RL über die Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen
Financial Services News
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Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 den Vorschlag zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen und zur Änderung der sog. Whistleblower-Richtlinie veröffentlicht. Die Richtlinie soll ein nachhaltiges, verantwortungsbewusstes und unternehmerisches Handeln fördern. Unternehmen sollen dabei Menschenrechts- und Umweltaspekte in ihrer Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung verankern.
Den Unternehmen soll mit Hilfe der Richtlinie die Verpflichtung eingeräumt werden, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf die Umwelt (ua. Verlust biologischer Vielfalt) und Menschenrechte (wie etwa Kinderarbeit) zu ermitteln, abzustellen und zu verhindern.
Ferner müssen bestimmte Großunternehmen sicherstellen, dass ihre Geschäftsstrategie mit der Begrenzung der Eindämmung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C gem Pariser Abkommen vereinbar ist.
Weitere Informationen finden Sie in dem Verordnungsvorschlag.