Konsultation zur Überprüfung des zentralen Clearingrahmens in der EU

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Am 8. Februar 2022 veröffentlichte die EU-Kommission eine Konsultation zur Überprüfung des zentralen Clearingrahmens in der EU. Eines der Ziele dabei ist die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der EU CCPs.

Eine der wichtigsten Säulen von EMIR ist die Anforderung, dass standardisierte OTC-Derivate über eine zentrale Gegenpartei (CCP) gecleared werden müssen. Das Clearing soll dazu beitragen, größere und liquide Märkte in der EU zu schaffen. Dies ist wiederum die Grundlage für eine robuste und dynamische Wirtschaft. Das Clearing in bestimmten Anlageklassen und die freiwillige Nutzung des zentralen Clearings haben bereits zu einem raschen Anstieg der CCP-Aktivitäten sowohl in der EU als auch weltweit geführt.

Das Ziel der Konsultation ist es, Rückmeldungen zu Maßnahmen einzuholen, um die Wettbewerbsfähigkeit von CCPs sicherzustellen und zu verbessern. Des Weiteren sollen dadurch ihre Risiken ordnungsgemäß gesteuert und überwacht werden. Diese Vorgehensweise berücksichtigt vordergründig die übermäßige Abhängigkeit von Drittlandinfrastrukturen und damit die Notwendigkeit, Clearingkapazitäten in der EU zu erhöhen. Die europäische Kommission plant daher in der zweiten Jahreshälfte Maßnahmen vorzuschlagen, die die CCPs in der EU für Marktteilnehmer attraktiver machen. Hierzu sollen inländische Kapazitäten aufgebaut werden, um Anreize mit kosteneffizienten Clearingstandorten zu schaffen.

Zusätzlich wurde am 9. Februar 2022 im EU-Amtsblatt der Durchführungsbeschluss veröffentlicht, welcher für einen begrenzten Zeitraum die Gleichwertigkeit für zentrale Gegenparteien im Vereinigten Königreich und Nordirland geltenden Rechtsrahmen feststellt.

Resultierend aus der übermäßigen Abhängigkeit von Clearingmitgliedern der Union von Dienstleistungen, die von UK-CCPs erbracht werden, hat der “Brexit“ den Finanzsektor vor neue Herausforderungen gestellt.

Erwägungsgründe für den Durchführungsbeschluss sind mehr Markttransparenz, Verminderung des Kreditrisikos und Verringerung von Ansteckungsrisiken bei Ausfall eines oder mehrerer CCP Mitglieder. Um die Gleichwertigkeit aufrechtzuhalten, dürfen jegliche künftige Änderungen des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens des Vereinigten Königreichs keine negativen Auswirkungen auf die Regulierung oder Beaufsichtigung haben und weder zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen noch zu Risiken für die Finanzstabilität in der Union führen. Grundlegend ist darauf zu achten, dass bei der Geltungsdauer des Beschlusses genügend Zeit für den Ausbau der Unions-CPPs vorgesehen ist.

Weiteren Informationen entnehmen Sie den Konsultationen und Veröffentlichungen der EU-Kommission sowie dem EU-Amtsblatt.