EZB wird Kapital- und Verschuldungserleichterungen für Banken nicht verlängern

Financial Services News

Financial Services News

Regulatory

Die EZB teilte am 10. Februar 2022 mit, dass sie keine Notwendigkeit mehr darin sieht, den Banken über 2022 hinaus zu erlauben unterhalb der durch die Säule 2-Empfehlung definierten Kapitalvorgaben zu operieren. Außerdem lasst die EZB mit März 2022 die Erleichterung auslaufen, wonach Zentralbankkredite bei der Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ausgenommen werden können.

Im März 2020 gestattete die EZB den von ihr direkt beaufsichtigten Banken die aufsichtliche Erwartung für zusätzliche Eigenmittel (Säule-2-Empfehlung bzw. Pillar 2 Guidance) und den Kapitalerhaltungspuffer zu unterschreiten und informierte im Juli 2020, dass diese Flexibilität mindestens bis Ende 2022 aufrecht bleibt. Im September 2020 gestattete die EZB den Banken, aufgrund der außergewöhnlichen makroökonomischen Umstände bestimmte Zentralbankengagements aus den Nennern ihrer Verschuldungsquoten zu exkludieren und verlängerte diese Maßnahme im Juni 2021 bis Ende März 2022.

Diese Lockerungen der Eigenkapital- und Verschuldungsanforderungen werden nicht weiter verlängert. Die EZB erwartet, dass die von ihr direkt beaufsichtigten Banken ab dem 1. Januar 2023 wieder oberhalb der Säule-2-Empfehlung arbeiten werden, und ab dem 1. April 2022 Zentralbankkredite wieder in die Verschuldungsquote einbeziehen. Die EZB bestätigt damit den anfänglich vorgesehenen Zeitplan für die Rückkehr zu einer normalen Beaufsichtigung der Kapitaladäquanz und Verschuldung von Banken.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der EZB Pressemitteilung.