ESMA stellt große Abweichungen bei Offenlegung von ESG-Faktoren fest

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Die ESMA veröffentlichte am 10. Februar 2022 einen Artikel, in dem sie die Umsetzung der ESMA-Leitlinien für Umwelt-, Sozial-, und Governance-Faktoren (ESG) in den Pressemitteilungen von Ratingagenturen (credit rating agencies – CRA) bewertet.

Anhand der Studie kommt die ESMA zu dem Ergebnis, dass das Gesamtniveau von Offenlegungen seit der Einführung der Leitlinien zugenommen hat. Jedoch besteht aufgrund der hohen Unterschiede zwischen den Ratingagenturen weiterhin Raum für Verbesserungen.

Für eine Vereinheitlichung der ESG-Transparenz im Sinne der Anleger hat die ESMA im März 2020 mit der Anwendung der Leitlinien begonnen, die festlegen, wie und wann eine Offenlegung von Überlegungen der Ratingagenturen zu ESG-Faktoren in Pressemitteilungen stattfinden soll.

Darüber hinaus führt die ESMA einen „Call for Evidence“ iZm der Marktstruktur von ESG-Ratinganbietern in der EU durch, um sich ein Bild von Größe, Struktur, Ressourcen, Umsätzen und Produktangeboten zu verschaffen.

Weitere Informationen finden Sie in der ESMA Publikation.