EZB identifiziert Gewerbe- und Wohnimmobiliensektor als Risikofaktor
Financial Services News
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Die Bankenaufsicht der EZB hat am 16. Februar 2022 ihre Risikobewertung veröffentlicht und dabei die Positionen der Banken im Gewerbe- und Wohnimmobiliensektor als eine Hauptschwachstelle identifiziert. Der Gewerbeimmobiliensektor sei aufgrund der Auswirkungen der Pandemie besonders anfällig, während im Wohnimmobiliensektor mittelfristig das Risiko von Preiskorrekturen zunehme, mit Anzeichen auf eine Überbewertung der Immobilienpreise und eine erhöhte Verschuldung privater Haushalte.
Die Forderungen der Banken im gewerblichen Immobiliensektor machen 8 % der gesamten Kredite der beaufsichtigten Banken und 20 % ihrer gesamten Unternehmenskredite aus. Länder wie Zypern, Slowenien und Estland weisen mit einem Anteil von über 40 % an den gesamten Unternehmenskrediten einen besonders hohen Wert auf. Die identifizierten Risiken im gewerblichen Immobiliensektor ergeben sich unter anderem aus dem beobachteten Rückgang des Transaktionsniveaus, strukturellen Veränderungen aufgrund von Home Office und Online-Shopping sowie Lieferkettenschwierigkeiten und Baukostensteigerungen. Außerdem ist der Sektor aufgrund von hohem Energieverbrauch und dem Ausstoß von Treibhausgasemissionen einem höheren klimabedingten Übergangsrisiko ausgesetzt.
Im privaten Immobiliensektor hingegen übersteigt die Preis- und Kreditdynamik das Einkommenswachstum der Haushalte, womit die Verschuldung und das mittelfristige Risiko einer Überbewertung der Kreditsicherheiten zunimmt. Der Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB) hat Österreich gegenüber systemischen Risiken aus der Wohnimmobilienfinanzierung als besonders exponiert eingestuft und in seiner am 11. Februar 2022 veröffentlichten Einschätzung (ESRB/2021/11 vom 2. Dezember 2021) empfohlen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Aufbau der systemischen Risiken aus den Wohnimmobilienfinanzierungen hintanzuhalten.
In Anbetracht der Risiken ist ein robustes Kreditrisikomanagement von entscheidender Bedeutung, um notleidende Kreditnehmer rechtzeitig zu identifizieren und etwaige institutsspezifische Schwachstellen in Immobilienmärkten abzumildern. Die Aufsichtsbehörden werden auf Grundlage der EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und -überwachung ein besonderes Augenmerk auf die Bonitätsbewertungen und Kreditvergabestandards für neu vergebene Immobilienkredite legen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der EZB Publikation.