Europäische Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen im digitalen Zeitalter
Financial Services News
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Die EBA veröffentlichte am 7. Februar 2022 einen gemeinsamen Bericht der Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) zum digitalen Finanzwesen. Die Vorschläge behandeln die Risikominimierung in Bezug auf Plattformisierung und geänderte Wertschöpfungsketten, sowie die Aufrechterhaltung eines hohen Verbraucherschutzniveaus.
Aus der Anwendung neuer Technologien ergeben sich strukturelle Veränderung des EU-Finanzsektors. So entstehen durch die Veränderungen in den Wertschöpfungsketten neue gemischte Tätigkeitsbereiche, wenn Gruppen finanzielle und nicht-finanzielle Aktivitäten kombinieren. Derartige Trends ermöglichen Chancen, sind jedoch auch risikobehaftet. Die Strategie der Europäischen Kommission für das digitale Finanzwesen von September 2020 soll den bestehenden Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen überprüfen, um Verbraucher zu schützen, die Finanzstabilität zu sichern, die Integrität der EU-Finanzsektoren zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Als Teil dieser Bewertung haben die Europäischen Aufsichtsbehörden EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) und EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) der Europäischen Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der EU-Finanzdienstleistungsregulierung und zur Verbesserung der Aufsichtskapazitäten im Einklang mit diesen Entwicklungen empfohlen. Dazu gehören:
- Ein ganzheitlicher Ansatz für Beaufsichtigung und Regulierung der Wertschöpfungskette im Finanzsektor
- Verstärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Umfeld durch Offenlegungspflichten, Beschwerdemechanismen und Präventionsmaßnahmen gegen den missbräuchlichen Verkauf von gebündelten Produkten
- Weitergehende Vereinheitlichung bei der Kategorisierung von länderübergreifenden Dienstleistungen
- Weitere Konvergenz bei Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung im digitalen Umfeld
- Effektive Regulierung und Beaufsichtigung von „gemischten Gruppen“ inklusive einer Überprüfung aufsichtsrechtlicher Konsolidierungsanforderungen
- Verstärkung von Aufsichtsressourcen sowie der grenz- und fachübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Finanz- und anderen relevanten Behörden
- Aktive Überwachung der Verwendung sozialer Medien bei Finanzdienstleistungen
Weitere Informationen entnehmen Sie der EBA Pressemitteilung.