EZB teilt Erfahrungen zu Fit & Proper-Neubewertungen
Financial Services News
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Am 16. Februar veröffentlichte die EZB ihre Erfahrungen zur Neubewertung der Eignung von Leitungsorganen der von ihr direkt beaufsichtigten Institute. Sie hält dabei kritisch fest, dass nur selten entsprechende Meldungen durch die Bank selbst erfolgen.
Banken müssen laufend die Eignung aller Mitglieder ihres Leitungsorgans sicherstellen und sind verpflichtet, den zuständigen Behörden alles zu melden, was die individuelle oder kollektive Eignung der Mitglieder ihres Leitungsorgans beeinträchtigen könnte. Gemäß dem EZB-Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit („Fit & Proper“) ist in bestimmten Fällen auch eine interne Neubewertung erforderlich, zum Beispiel bei Feststellungen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, oder wenn die Informationen systematische Mängel in der Funktionsweise des Leitungsorgans oder der Kontrollfunktionen offenbaren.
Die EZB hat im letzten Jahr 17 Neubewertungen von Mitgliedern eines Leitungsorgans durchgeführt. Von diesen Neubeurteilungen wurden nur fünf dadurch ausgelöst, dass die Banken selbst der EZB neue Informationen mitteilten. Wenn neue Tatsachen zu schwerwiegenden Feststellungen führen, sollten die Banken jedoch in einer internen Prüfung gründlich, kritisch, objektiv und unabhängig die Eignung neu bewerten. Hierfür können Banken interne Befragungen mit den Leitungsmitgliedern durchführen und externe Berater zuziehen. Die Ergebnisse der Neubewertung sind entsprechend in einem Bericht zu dokumentieren. Der Bericht muss folgende Punkte enthalten:
- Die zugewiesenen Aufgaben, Rollen, Verantwortlichkeiten und Berichtslinien, um zu ermitteln, ob die Sachverhalte unter der Verantwortung und Kontrolle der betroffenen Leitungsperson liegen
- Eine Beschreibung der Ereignisse und Auslöser, unternommene Maßnahmen sowie Erkenntnisse, die die betroffene Leitungsperson und das Leitungsorgan als Ganzes daraus gezogen haben
- Eine Schlussfolgerung zur fachlichen Eignung der betroffenen Leitungsperson im Hinblick auf die im Fit & Proper-Leitfaden dargelegten Kriterien
Der verfasste Bericht ist im Anschluss an die national zuständige Behörde und an die EZB zu übermitteln. Diese entscheiden, ob eine erneute Eignungsbeurteilung durch die EZB erforderlich ist.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der EZB Aussendung.