Empfehlung zur Clearingpflicht für Pensionsfonds ab Juni 2023
Financial Services News
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Die ESMA Publikation vom 1. Februar 2022 teilt die Übermittlung des Schreibens von der ESMA an die EU-Kommission mit, welche sich zur Clearingpflicht für Altersversorgungssysteme äußert und empfiehlt, die derzeitige Ausnahme von der Clearingpflicht mit einer einjährigen Implementierungspflicht zu beenden.
Laut der ESMA seien die Altersversorgungssysteme (PSAs) weitgehend dazu bereit ihre OTC-Derivate zu clearen. Dennoch müsse ihnen genügend Zeit eingeräumt werden, bevor einen solche Pflicht in Kraft tritt. Aus diesem Grund empfiehlt die ESMA eine Clearingpflicht ab dem 19. Juni 2023 einzuführen. So kann zudem auf die Clearing-Strategie abgezielt werden, welche vorsieht vermehrt Clearingkapazitäten innerhalb der EU zu schaffen und so die Abhängigkeit zu britischen CCPs zu verringern.
Die EU-Kommission wird auf Grundlage der Empfehlung der ESMA entscheiden, ob sie der vorgeschlagenen Verlängerung der Ausnahmeregelung bis Juni 2023 zustimmt.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der ESMA Publikation.