DelVO zur Berechnung des K-Faktors „geleisteter Einschuss“ (K-CMG)

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Am 22. Februar 2022 wurde im EU-Amtsblatt die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Betrags des Gesamteinschusses zur Berechnung des K-Faktors „geleisteter Einschuss“ (K-CMG) veröffentlicht.

Die delegierte Verordnung soll zur Verbesserung der Klarheit und Konsistenz bei der Berechnung des Betrags des geforderten Gesamteinschusses gem. Art 23 Abs 2 der VO (EU) 2019/2033 beitragen. Die delegierte Verordnung tritt mit 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in der delegierten Verordnung.