EBA veröffentlicht Leitlinien zu begrenzten Netzen gemäß Zahlungsdiensterichtlinie
Financial Services News
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat am 24. Februar 2022 neue Leitlinien zu den Ausnahmebestimmungen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) für begrenzte Netze veröffentlicht. Zahlungsinstrumente, die von dieser Ausnahme profitieren können, sind beispielsweise Kundenkarten, Tankkarten oder Essensgutscheine.
Nach Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2) sind solche Dienste vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen, die auf bestimmten Zahlungsinstrumenten beruhen, die nur in begrenztem Umfang genutzt werden können und bestimmte Bedingungen erfüllen. Die neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) sollen die Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden harmonisieren, ob Netze von Waren und Dienstleistungen eine entsprechende Begrenzung aufweisen und damit nicht der PSD2 unterliegen.
Mit den Leitlinien werden Bestimmungen, Kriterien und Indikatoren eingeführt, die gewährleisten, dass Zahlungsinstrumente innerhalb der Ausnahmeregelung nur im begrenzten Umfang genutzt werden können. So sollen mögliche Risiken für Nutzer dieser Instrumente reduziert werden. Ferner sollen Bedenken im Hinblick auf eine Umgehung der PSD2-Anforderungen für Verbraucher ausgeschlossen werden, indem die Leitlinien mehr Klarheit über die Erbringung von ausgenommenen Dienstleistungen durch regulierte Unternehmen schaffen.
Darüber hinaus enthalten die Leitlinien Informationen zur Berechnung der Schwellenwerte, Einreichung von Meldungen an zuständige nationale Behörden und Informationen, die in der Beschreibung der ausgenommenen Tätigkeit im nationalen und EBA-Register enthalten sein müssen.
Die Leitlinien gelten ab dem 1. Juni 2022 mit einer dreimonatigen Übergangsfrist für Emittenten, die bereits von der Ausnahme profitieren, um ihrer zuständigen Behörde eine neue Meldung zu übermitteln.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der EBA Publikation.