Änderung der Bausparkassengesetzverordnung

Financial Services News

Financial Services News

Regulatory

Am 9. Februar 2022 wurde eine Verordnung der FMA zur Änderung der Bausparkassengesetzverordnung (BSpkV) veröffentlicht. Mit der Novelle werden die zuletzt 2019 angehobenen Darlehenshöchstgrenzen in der Bausparkassenverordnung angehoben, um den seither gestiegenen Lohn- und Preisniveaus Rechnung zu tragen.

Die Verordnung ändert den Höchstbetrag der von einem Bausparer erlangbaren Bauspardarlehen in § 1 von EUR 220.000 auf EUR 240.000. In § 2 beträgt die Darlehenssumme, die bei Großsparverträgen nicht überstiegen darf, nun EUR 480.000 statt EUR 440.000. In § 5 wird die Höchstgrenze für Darlehen ohne Besicherung von EUR 30.000 auf EUR 35.000 erhöht. Darüber hinaus wurden Verweisanpassungen vorgenommen. Durch die Anhebungen soll dem gestiegenen Lohn- und Preisniveau und insbesondere den gestiegenen Wohnimmobilienpreisen in Österreich Rechnung getragen werden, die sich beispielsweise auch in der Entwicklung des Verbraucherpreisindex widerspiegeln.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt.