Die aktuellen Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind vor allem durch die Veröffentlichung der ersten Prototypen an Nachhaltigkeitsstandards durch ISSB (International Sustainability Standards Board) sowie der Arbeitsstände zu den ersten Entwürfen zu Nachhaltigkeitsstandards durch die EFRAG Task Force geprägt. Während erstere vor allem darauf abzielen, nachhaltigkeitsbezogene Informationen, die einen Einfluss auf die finanzielle Situation von Unternehmen haben können, offenzulegen und somit vor allem Investoren und Anleger als ihre Zielgruppe definieren, bauen die Nachhaltigkeitsstandards der EFRAG Task Force auf dem Vorschlag der EU-Kommission zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) auf.
ISSB Nachhaltigkeitsstandards
Im Zuge der COP26 (UN-Klimakonferenz in Glasgow) im November 2021 wurde von Seiten der IFRS Foundation die Gründung des ISSB (International Sustainability Standards Board) angekündigt. ISSB soll damit beauftragt werden, eine umfassende Basis an qualitativ hochwertigen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, welche an die IFRS Standards für die Offenlegung von finanziellen Informationen angelehnt sein sollen. Bereits im November 2021 wurden die ersten zwei Prototypen der ISSB Nachhaltigkeitsstandards zu allgemeinen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungserfordernissen sowie klimabezogenen Angaben vorgelegt:
- General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information
- Climate-related Disclosures of Sustainability-related Financial Information
Die Prototypen wurden von der TRWG (Technical Readiness Working Group) erstellt, und sollen als Anhaltspunkt für ISSB für die Erarbeitung der finalen Nachhaltigkeitsstandards dienen, welche bereits gegen Ende 2022 vorliegen könnten. In Bezug auf den Inhalt der bereits veröffentlichten Prototypen ist hervorzuheben, dass die Standards vor allem eine Offenlegung von Informationen verlangen, die Investoren und Anleger sowie andere Gläubiger in ihren Investmententscheidungen beeinflussen könnten. Der Schwerpunkt der Standards wird somit vorwiegend auf Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten in Bezug auf die finanzielle Lage von Unternehmen gesetzt.
EFRAG Nachhaltigkeitsstandards
Kurz nach Veröffentlichung der ISSB Prototypen hat die EFRAG Project Task Force on European sustainability reporting standards (PTF-ESRS) am 20. Jänner 2022 ebenfalls Arbeitsstände der ersten Standardentwürfe (Batch 1) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Die Working Papers stellen den derzeitigen Status der Standardsetzungsaktivitäten dar, mit dessen Erarbeitung die EFRAG durch die Europäische Kommission im Mai 2021 beauftragt wurde. Batch 1 der ESRS beinhaltet vier (von insgesamt fünf) übergreifende (cross-cutting) Standards, die folgende Angaben von Unternehmen erfordern:
- Strategy and business model
- Sustainability governance and organization
- Sustainability material impacts, risks and opportunities
- Definitions for policies, targets, action plans and resources (ESRS 2-5).
Zudem sind in Batch 1 zwei (von insgesamt sechs) geplante konzeptionelle Leitlinien (conceptual guidelines) enhalten, die als Anhaltspunkt für die Themen double materiality sowie characteristics of information quality dienen sollen (ESRG 1 und 2). Auch ein den Klimawandel betreffender themenspezifischer Standard (ESRS E1 Climate change) ist in Batch 1 enthalten. Batch 1 kann in englischer Sprache auf der Internetseite der EFRAG abgerufen werden. Batch 2 und 3, welche den Rest der Architektur der Standards abdecken sollen, werden bereits innerhalb der nächsten Wochen erwartet.
Das erste Set an Nachhaltigkeitsstandards der EFRAG wird der Kommission voraussichtlich im Juni 2022 als Vorschlag vorgelegt und könnte bereits im Oktober 2022 als delegierter Akt von der EU-Kommission angenommen werden. Die Annahme des zweiten Sets an Nachhaltigkeitsstandards der EFRAG wird für Oktober 2023 erwartet.
Was sind die nächsten Schritte?
Auch wenn die in diesem Artikel angeführten Nachhaltigkeitsstandards noch nicht in finaler Fassung vorliegen, ist es besonders wichtig für Unternehmen, sich bereits jetzt intensiv mit den Inhalten und Anforderungen der Standards auseinanderzusetzen, um sich rechtzeitig darüber klar zu werden, was die neuen Offenlegungskriterien für das eigene Unternehmen bedeuten und wie man den Kriterien am besten gerecht wird. KPMG informiert Unternehmen über den aktuellen Stand im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützt zudem dabei, dass sich Unternehmen bestmöglich auf die bevorstehenden Änderungen in diesem Bereich vorbereiten können.