EBA-Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit von Banken
Financial Services News
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Die EBA hat am 13. Jänner 2022 ihre finalen Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit von Banken veröffentlicht. Diese richten sich an Institute und Abwicklungsbehörden. Zudem hat sie eine Konsultation zu den Leitlinien zur Übertragbarkeit von Teilen einer Bank oder einer ganzen Bank zur Ergänzung der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eingeleitet.
Die Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit bestehen aus Best-Practice Ansätzen, die von den Abwicklungsbehörden bisher entwickelt wurden und enthalten unter anderem Anforderungen zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit in den Bereichen operative Kontinuität in der Abwicklung, Zugang zur Finanzmarktinfrastruktur, Funding und Liquidität in der Abwicklung, sowie der Implementierung eines Bail-in.
Der derzeit in Konsultation befindliche Entwurf der Leitlinien für die Übertragbarkeit zielt ua auf die Bewertung der Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit von Transferstrategien ab. Zudem umfassen die Entwürfe Anforderungen in Bezug auf die Umsetzung von Transfer-Tools, wenn diese als bevorzugte oder alternative Strategien für Institute betrachtet werden.
Die Leitlinien sind sowohl von Instituten als auch Behörden ab 1. Jänner 2024 vollumfänglich anwendbar. Eine Ausnahme besteht für Institute, die den vereinfachten Verpflichtungen zur Abwicklungsplanung gem Art 4 BRRD unterliegen sowie Institute, deren Abwicklungsplan vorsieht, dass sie im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht ordnungsgemäß abgewickelt werden. Für diese Institute sind die Leitlinien nicht anwendbar.
Die Konsultation zu den Leitlinien für die Übertragbarkeit läuft bis 15. April 2022.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem folgenden Link.
KPMG Ansprechpartner
Alexander Schiller
KPMG Austria