Stellungnahme zur Auswirkung ungerechtfertigten De-Risking und ineffektiven Managements von GW/TF-Risiken
Financial Services News
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Die EBA veröffentlichte am 5. Jänner 2022 eine Stellungnahme zum Ausmaß und Auswirkungen des De-Riskings in der EU sowie die Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden ergriffen werden sollen, um das ungerechtfertigte De-Risking zu bekämpfen.
De-Risking bezieht sich auf Entscheidungen von Finanzinstituten, Kunden in bestimmten Risikokategorien keine Dienstleistungen zu erbringen. De-Risking kann ein legitimes Instrument des Risikomanagements sein, es kann aber auch ein Zeichen für ein ineffektives Risikomanagement in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein, was mitunter schwerwiegende Folgen hat.
Die EBA hat festgestellt, dass sich De-Risking nachteilig auf die Erreichung der EU-Ziele auswirkt, insbesondere auf die wirksame Bekämpfung der Finanzkriminalität und die Förderung der finanziellen Integration, Wettbewerbs und der Stabilität im Binnenmarkt. Zudem wird der Europäischen Kommission angeraten, die Klärung der Wechselwirkungen zwischen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie dem Recht, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen, in der Zahlungskontenrichtlinie (Payment Account Directive – PAD) aufzunehmen. Die bevorstehende Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD2) sollte genutzt werden, um mehr Konvergenz bei der Art und Weise zu gewährleisten, wie Zahlungsinstitute auf die Zahlungskonto-Dienstleistungen von Kreditinstituten zugreifen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der EBA-Publikation.