DelVO zur Spezifizierung von Anpassungen der Koeffizienten des K-Faktors für den täglichen Handelsstrom (K-DTF) ergänzend zur IFR
Financial Services News
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Im Amtsblatt der EU wurde am 20. Jänner 2022 die delegierte Verordnung (EU) 2022/76 ergänzend zur IFR durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung von Anpassungen der Koeffizienten des K-Faktors für den täglichen Handelsstrom (K-DTF) veröffentlicht.
Der tägliche Handelsstrom (DTF) wird auf Basis des Transaktionsvolumens berechnet. Bei Zunahme des Handelsvolumens kann es dazu kommen, dass Wertpapierfirmen ihre Handelstätigkeiten zurückfahren. Um dem entgegenzuwirken und die Marktliquidität zu wahren, sollten die K-DTF-Koeffizienten entsprechend angepasst werden. Ausschlaggebend für die Anpassungen sollen lediglich die Handelsvolumina in Zeiten hoher Volatilität sein. Bei angespannten Marktbedingungen sind die Anforderungen an den K-DTF meist übermäßig restriktiv und dadurch nachteilig für die Finanzstabilität, weswegen vermieden werden sollte, dass durch den K-DTF Hemmnisse für den Handel entstehen. Die Dauer solcher angespannter Marktbedingungen kann stark variieren, weshalb die angepassten Koeffizienten den Wert des täglichen Handelsstroms für Zeiträume jeglicher Dauer widerspiegeln können sollten.
Die delegierte Verordnung ist seit dem 9. Februar 2022 in Kraft.
Weitere Informationen entnehmen Sie der DelVO (EU) 2022/76.
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