DelVO zur Präzisierung des Begriffs der getrennten Konten bei Ausfall einer Wertpapierfirma gem Art 15 Abs 5 lit b IFR
Financial Services News
Financial Services News
Im Amtsblatt der EU wurde am 11. Jänner 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/26 ergänzend zur IFR erlassen. Dabei wird der Begriff der getrennten Konten präzisiert, um Kundengelder bei Ausfall einer Wertpapierfirma zu schützen gem Art 15 Abs 5 lit b IFR.
Wertpapierfirmen können für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für „gehaltene Kundengelder“ bei getrennten Konten niedrigere Koeffizienten anwenden. Im Zusammenhang mit Kundengeldern, die auf getrennten Konten gehalten werden, wurde der Begriff der getrennten Konten weiter präzisiert sowie im Hinblick auf die Bedingungen, die den Schutz der Kundengelder bei Ausfall einer Wertpapierfirma gewährleisten.
Dabei geht hervor, dass Wertpapierfirmen Aufzeichnungen und Konten so führen müssen, dass diese jederzeit die für die einzelnen Kunden gehaltener Gelder sowohl voneinander als auch von ihren eigenen Eigenmitteln unterscheiden können. Zudem müssen organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um das damit zusammenhängende Risiko so gering wie möglich zu halten
Die Delegierte Verordnung ist seit 31. Jänner 2022 in Kraft.
Alle weiteren Details entnehmen Sie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/26.
KPMG Ansprechpartner
KPMG Austria