ESMA verlangt die Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen zwischen 0,1% und 0,2%

Financial Services News

Financial Services News

Compliance

Die ESMA veröffentlichte am 26. Jänner 2022 eine Erklärung zur Klarstellung, wie Netto-Leerverkaufspositionen zwischen 28. und 31. Jänner 2022 zu melden sind, wenn die Meldeschwelle von 0,2 % auf 0,1 % geändert wird.

Der letzte Tag, an dem die Meldeschwelle von 0,2% gilt, war Freitag, der 28. Januar 2022. Die Meldung der NSPs galt bis 15:30 des folgenden Handelstages, mithin Montag, den 31. Januar 2022.

Seit Montag, dem 31. Jänner 2022 müssen Positionen gemeldet werden, wenn die NSP in Aktien 0,1 % des ausgegebenen Grundkapitals beträgt oder übersteigt.

Die Mitteilung sieht vor, dass die Inhaber der Positionen zwischen 0,1% und 0,2% am Tag der Anwendung der Meldeschwelle 0,1% Melden müssen, auch wenn sie vor diesem Datum eingegangen wurden.

Meldepflichtige werden geben, die Mitteilung mit praktischen Beispielen zu lesen, die auch praktische Beispiele dafür enthält, wann und wie zu melden ist.

Alle weiteren Informationen finden Sie in der ESMA Publikation.