ESMA Leitlinien zur Angemessenheit und Execution-only im Rahmen der MiFID II

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Die ESMA veröffentlichte am 3. Jänner 2022 die Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II Anforderungen an die Angemessenheit und Execution-only von Geschäften.

Die Anforderungen iZm der Beurteilung der Angemessenheit der Wertpapierdienstleistung sind ein wichtiges Element des Anlegerschutzes bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die keine Anlageberatung oder Portfolioverwaltung sind. Die Leitlinien decken die wichtigsten Aspekte des Angemessenheitsprozesses ab, ua die Informationen, die dem Kunden über den Zweck der Angemessenheitsprüfung zur Verfügung gestellt werden müssen. Zudem enthalten sie Angaben über die notwendigen Maßnahmen zum besseren Verständnis des Kunden und des Produkts sowie dem Abgleich von Kundenangaben mit geeigneten Produkten und der Wirksamkeit von Warnungen. Darüber hinaus werden weitere damit zusammenhängende Anforderungen geklärt, wie zB die Ausnahmeregelungen für die ausschließliche Ausführung von Geschäften sowie Aufzeichnungen und Kontrollen.

Das Ziel der Leitlinien ist es, mehr Klarheit über die Anwendung der Angemessenheits- und Execution-Only Anforderungen zu schaffen, sowie die Förderung eines einheitlichen Standards für den Anlegerschutz innerhalb der EU bei der Inanspruchnahme von nicht beratenden Dienstleistungen voranzutreiben.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der ESMA Publikation.