Konsultation zur Überarbeitung der MiFID II-Suitability Leitlinien

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Die ESMA hat am 27. Jänner 2022 eine Konsultation zu bestimmten Aspekten der Eignungsanforderungen im Rahmen von MiFID II eingeleitet, um die Änderungen der MiFID II in Bezug auf die Nachhaltigkeit einzuarbeiten.

Die Beurteilung ist demnach eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Anleger im Rahmen von MiFID II und gilt für alle Arten von Anlageberatung und Portfolioverwaltung.

Die wichtigsten in die MiFID II aufgenommenen Änderungen sind:

  • Einholung von Kundeninformationen bezüglich Nachhaltigkeitspräferenz: Unternehmen müssen von Kunden Informationen über deren Präferenz zu nachhaltigen Anlageprodukten einholen und angeben, in welchem Umfang sie investieren wollen.
  • Bewertung der Nachhaltigkeitspräferenz: Nach Ermittlung von kundenrelevanten Kriterien (ua Wissen und Erfahrung, finanzielle Situation) sind Produkte zu bestimmen, die die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfüllen.
  • Organisatorische Anforderungen: Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Nachhaltigkeitspräferenzen sowie angemessene Dokumentation betreffend Kunden.

Ferner können durch die Überarbeitung des Leitfadens weitere relevante Faktoren berücksichtigt werden, etwa die Integration von guten und schlechten Praktiken, die im Rahmen von CSA 2020 ermittelt wurden, und die Änderungen mit dem Kapitalmarkt-Sanierungspaket in Artikel 25 Abs 2 MiFID II.

Die Konsultation läuft noch bis zum 27. April 2022.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der ESMA Publikation.