ITS-Entwurf zur Offenlegung von ESG-Risiken gem Pillar 3 CRR
Financial Services News
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Die EBA hat am 24. Jänner 2022 ihren finalen Bericht für technische Durchführungsstandards (ITS) zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) im Rahmen der Säule 3 veröffentlicht.
Die EBA hat ihren endgültigen Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS) im Rahmen der Säule 3 veröffentlicht. Hierbei werden Angaben vorgesehen, um aufzuzeigen wie der Klimawandel andere Risiken in den Bilanzen der Institute verstärken kann. Ferner wird in diesem Rahmen aufgezeigt, wie eine Risikomilderung vorgenommen wird und welche Quoten die Institute (inklusive der GAR) für Engagements haben, mit denen sie taxonomisch abgestimmte Aktivitäten finanzieren - beispielsweise solche, die den Zielen des Pariser Abkommens entsprechen.
Als ein wichtiges Instrument zur Förderung der Marktdisziplin ermöglicht die Offenlegung von Informationen zu ESG-Risiken den Stakeholdern, ihre Strategie für nachhaltige Finanzen zu bewerten. Die verbindlichen Offenlegungsanforderungen beinhalten detaillierte Vorlagen, Tabellen und zugehörige Anweisungen. Dies wird dazu beitragen, bewährte Verfahren auf internationaler Ebene zu etablieren und eine bessere Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Offenlegung zu ESG Risiken sicherzustellen.
Mit Angaben und Kennzahlen wie der Green Asset Ratio (GAR) und der Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR), welche als nachhaltige KPIs iSd EU-Taxonomie gelten, werden Vergleichswerte geliefert, um aufzuzeigen, wie große kapitalmarktorientierte Institute Nachhaltigkeitsaspekte in das Risikomanagement, das Geschäftsmodell und in die Strategie einbeziehen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung der EBA.