DelVO zur Anpassung der Schwelle für die Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien

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Im Amtsblatt der EU wurde am 11. Jänner 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2022/27 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 236/2012 zur Anpassung der derzeitigen Meldeschwelle für signifikante Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien.

Die Verordnung (EU) Nr 236/2012 besagt, dass signifikante Netto-Leerverkaufspositionen im ausgegebenen Aktienkapital eines Unternehmens, dessen Aktien zum Handel auf einem Handelsplatz in der Union zugelassen sind, gemeldet werden, wenn die entsprechende Meldeschwelle erreicht oder unterschritten wird. Die Meldeschwelle gem Art 5 Abs 2 VO (EU) 236/2012 wurde nun durch die vorliegende Delegierte Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % herabgesetzt.

Die Delegierte Verordnung trat am 31. Jänner 2022 in Kraft.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/27.