ESMA-Erklärung zur Umsetzung des CSDR-Abwicklungsregimes

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Die ESMA hat am 17. Dezember 2021 eine Erklärung zur Erläuterung der praktischen Umsetzung des CSDR Abwicklungsregimes veröffentlicht.

Die erwartete Änderung der CSDR-Regelung zur Abwicklungsdisziplin sollte es der ESMA ermöglichen, einen späteren Starttermin als den ursprünglich vorgesehenen 1. Februar 2022 für die Buy-in-Regelung vorzuschlagen. Die ESMA erwartet von den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden, dass diese die Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Anwendung dieser Regelung nicht prioritär behandeln, bis die Bestimmung zur Verschiebung ihrer Anwendung formell in Kraft tritt. Die Anwendung und Beaufsichtigung der anderen CSDR-Anforderungen bezüglich der Abwicklungsdisziplin, insbesondere die Meldung von gescheiterten Abwicklungen sowie die Geldbußen, welche aufgrund der gescheiterten Abwicklungen verhängt werden, wird wie geplant fortgesetzt.

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