Überwachung der Clearing- & Derivatehandelsverpflichtungen nach der Benchmark-Umstellung
Financial Services News
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Die ESMA hat am 16. Dezember 2021 eine öffentliche Erklärung zur Umsetzung der Änderungen der Clearingpflicht (CO) und der Derivatehandelspflicht (DTO) im Lichte der Benchmark-Umstellung veröffentlicht.
In ihrer Erklärung stellt die ESMA die Situation klar, in der die von ihr vorgeschlagenen Entwürfe von RTS zu CO und DTO nicht rechtzeitig für den Übergang zu alternativen Benchmarks von EONIA- und LIBOR-basierten Derivatekontrakten bis Ende 2021 in Kraft treten werden. Die ESMA ermutigt in ihrer Erklärung die zuständigen nationalen Behörden, bei ihren Aufsichtsaufgaben einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen und ihren Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf CO und DTO für bestimmte Zinsderivateklassen ab dem 3. Jänner 2022 keine Priorität einzuräumen. Außerdem empfiehlt sie das freiwillige Clearing von Derivatekategorien, die in den Anwendungsbereich der CO fallen werden, bereits vor deren Starttermin.
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Alexander Schiller
KPMG Austria