Draft RTS zur Methodik für die Neuklassifizierung von Wertpapierfirmen als Kreditinstitute

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Die EBA veröffentlichte am 20. Dezember 2021 ein Paket mit zwei endgültigen Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Neuklassifizierung von Wertpapierfirmen als Kreditinstitute.

Die EBA stellt damit einen methodischen Rahmen zur Bestimmung der Notwendigkeit einer Neueinstufung von Wertpapierfirmen als Kreditinstitute zur Verfügung, welche keine geografischen Beschränkungen vorsieht. Damit ist eine verhältnismäßige und kohärente Berechnung der Höhe, der mit dem Schwellenwert von EUR 30 Mrd zu vergleichenden Bilanzsumme gewährleistet. Abgedeckt sind durch den Entwurf der RTS zur Berechnungsmethodik auch andere technische Aspekte, ua die Rechnungslegungsstandards für die Ermittlung der Vermögenswerte oder das Verfahren zur monatlichen Berechnung der Gesamtaktiva. Zuletzt müssen Wertpapierfirmen gemäß der IFR solche Informationen vorlegen, welche die Überwachung der Schwellenwerte für die Neueinstufung ermöglichen. Im zweiten Set von RTS-Entwürfen sind harmonisierte Meldeanforderungen enthalten, welche den zuständigen Behörden Instrumente für die laufende Überwachung des Schwellenwerts von EUR 30 Mrd zur Verfügung stellen und daher integraler Bestandteil des Berichtsrahmens der Wertpapierfirmen sind.

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