DurchführungsVO im Hinblick auf aufsichtliche Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen

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Compliance

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 wurde am 22. Dezember 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und legt die technischen Durchführungsstandards für die Anwendung der IFR im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen fest.

Durch die Verordnung sollen Meldebögen und Tabellen für Wertpapierfirmen zur Verfügung gestellt werden, damit über die Zusammensetzung und Qualität ihrer Eigenmittel umfassende und vergleichbare Informationen gesammelt werden können. Die Meldebögen müssen dabei unterschiedliche Informationen erfassen können, etwa solche über die wichtigsten Merkmale der von der Wertpapierfirma ausgegebenen Eigenmittelinstrumente oder die Zusammensetzung der Eigenmittel. Es ist wichtig, dass die Befolgungskosten für Wertpapierfirmen nicht unangemessen erhöht werden und die Datenqualität sichergestellt bleibt, weswegen die Melde- und Offenlegungspflichten inhaltlich weitestgehend abgestimmt werden sollten. Aus diesem Grund sind in der DurchführungsVO für die Melde- und Offenlegungspflichten entsprechende Standards festgelegt worden.

Weitere Informationen finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284.