Meldeschwelle für Netto-Leerverkaufsposition wird dauerhaft auf 0,1 Prozent gesenkt
Financial Services News
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Die FMA veröffentlichte am 30. Dezember 2021 in einer Pressemitteilung, dass die EU-Kommission die Meldeschwelle für signifikante Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien an die zuständigen Behörden von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent senken wird.
Die Senkung der Meldeschwelle auf 0,1 Prozent des ausgegebenen Nominales für Halter von Netto-Leerverkaufspositionen soll zu mehr Stabilität und Planungssicherheit auf dem europäischen Finanzmarkt sorgen, welche durch den Ausbruch der Covid-19-Pandemie ins Wanken geraten sind. Die Änderung der Meldeschwelle betrifft Aktien, welche an einem geregelten EU-Markt notieren. Auf Aktien, welche auf einem Handelsplatz in einem Drittstaat außerhalb der EU notieren, sowie für Stabilisierungs- oder Market-Making-Geschäfte ist diese Meldeschwelle nicht anwendbar. Die Maßnahme gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen innerhalb und außerhalb der EU. Bei bereits bestehenden Positionen oberhalb des Schwellenwerts von 0,1 Prozent sind ab Anwendbarkeit des Rechtsaktes entsprechende Meldungen vorzunehmen.
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