Leitlinien zur Methodik, Aufsichtsfunktion und Führung von Aufzeichnungen im Rahmen der Benchmark-VO
Financial Services News
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Die ESMA hat am 7. Dezember 2021 ihre Leitlinien zur Methodik, zur Aufsichtsfunktion und zum Führen von Aufzeichnungen im Rahmen der Benchmark-Verordnung veröffentlicht.
Die Leitlinien haben zum Ziel, kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems einzuführen und so eine gemeinsame und einheitliche Methodik der Aufsichtsfunktion sicherzustellen. Dies wird ua dadurch erreicht, dass ein transparenter Rahmen für Administratoren von signifikanten und kritischen Benchmarks bei der Konsultation zu wesentlichen Änderungen der Methodik bzw einer alternativen Methodik unter außergewöhnlichen Umständen sowie eine angemessene Aufsichtsfunktion festgelegt wird. Außerdem soll eine einheitliche und kohärente Anwendung der Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der Verwendung einer alternativen Methodik für alle Benchmark-Administratoren gewährleistet werden.
Die Leitlinien treten am 31. Mai 2022 in Kraft.
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