Konsultation zu Zinsänderungsrisiken aus Nicht-Handelsbuchaktivitäten
Financial Services News
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Die EBA hat am 2. Dezember 2021 drei Konsultationen eingeleitet, in denen die technischen Aspekte des überarbeiteten Rahmens für die Erfassung von Zinsänderungsrisiken für Positionen im Anlagebuch (IRRBB) spezifiziert werden.
Die erste Konsultation betrifft den Entwurf von Leitlinien zum IRRBB und zum Credit-Spread-Risiko aus Nicht-Handelsbuch-Aktivitäten (CSRBB), welche die aktuellen Leitlinien zu den technischen Aspekten des Managements von Zinsrisiken aus Nicht-Handelsgeschäften im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses ersetzen. Neben neuen Aspekten des Mandats werden in den aktualisierten Leitlinien insbesondere die Kriterien zur Identifizierung nicht zufriedenstellender interner Modelle für das IRRBB-Management festgelegt und spezifische Kriterien zur Bewertung und Überwachung des CSRBB bestimmt.
Die zweite Konsultation betrifft den Entwurf von technischen Regulierungsstandards (RTS) zum IRRBB-Standardansatz, welche die Kriterien für die Bewertung des IRRBB für den Fall, dass eine zuständige Behörde dessen Anwendung im Hinblick auf ein nicht zufriedenstellendes internes IRRBB-System beschließt, spezifizieren. Ein vereinfachter Ansatz für kleinere und nicht-komplexe Institute wird ebenfalls vorgesehen.
Die dritte Konsultation betrifft den Entwurf von RTS zum aufsichtlichen IRRBB-Ausreißertest, welche die aufsichtlichen Schockszenarien sowie die Kriterien zur Bewertung, ob ein starker Rückgang des Nettozinsertrags oder des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals vorliegt, der aufsichtliche Maßnahmen auslösen könnte, spezifizieren.
Die Konsultationen laufen bis zum 4. April 2022.
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