Konsultation zu RTS-Entwürfen mit Anforderungen an Crowdfunding-Anbieter

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Die EBA hat am 8. Dezember 2021 eine Konsultation zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) eingeleitet, in denen die Informationen festgelegt werden, die Crowdfunding-Anbieter den Anlegern zur Verfügung stellen müssen.

Die von der EBA vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Methode zur Berechnung der Kreditwürdigkeit und der Kreditpreise und Faktoren, welche die Anbieter bei der Durchführung einer Kreditrisikobewertung und der Bewertung eines Kredits berücksichtigen müssen, sowie die zugrundeliegenden Strategien und Governance-Regelungen.

Die Investoren sollen darauf vertrauen können, dass Crowdfunding-Dienstleister gemeinsamen Mindeststandards bezüglich Kreditrisikobewertung, Unternehmensführung und Risikomanagementstrukturen unterworfen sind. Außerdem wird festgelegt, welche Elemente der Berechnungsmethoden und Preisbildungsstrategie den Anlegern zur Verfügung gestellt werden müssen, und wie eine faire und angemessene Preisbildung sichergestellt werden kann. Zuletzt enthält der Entwurf Vorschläge dazu, welche Strategien und Verfahren angewendet werden müssen, um eine kohärente und solide Kreditbewertung bzw. Kreditrisikobewertung sicherzustellen.

Die Konsultation läuft noch bis zum 8. März 2022.

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