Konsultation zur Änderung der Bausparkassengesetzverordnung
Financial Services News
Financial Services News
Die FMA hat am 22. Dezember 2021 eine Konsultation zur Änderung der Bausparkassengesetzverordnung eingeleitet. Mit dieser Novelle sollen die Darlehenshöchstgrenzen angehoben werden, um den gestiegenen Wohnimmobilienpreisen Rechnung zu tragen.
Die FMA übt mit dieser Verordnung die ihr eingeräumte Verordnungsermächtigung gem § 11 Abs 1 und 2 Bausparkassengesetz aus, wobei das volkswirtschaftliche Interesse an einer funktionsfähigen Wohnbaufinanzierung zu beachten ist.
Die Novellierung der Bausparkassengesetzverordnung (BSpkV) beinhaltet die Anhebung der Darlehenshöchstgrenzen, um den gestiegenen Immobilienpreisen in Österreich Rechnung zu tragen. Die FMA hat aus ihrer Aufsichtssicht insbesondere auf die nachhaltige Leistbarkeit der Darlehen abgestellt, weshalb auch die Einkommensentwicklung berücksichtigt wurde.
Die Konsultation läuft bis 28. Jänner 2022.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Verordnungsentwurf zur Änderung der BSpkV.