Finaler ITS-Entwurf zur verbesserten Verhältnismäßigkeit in der aufsichtlichen Berichterstattung
Financial Service News
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Die EBA veröffentlichte am 20. Dezember 2021 ihre finalen Entwürfe der technischen Durchführungsstandards (ITS) in Bezug auf das gemeinsame Meldewesen (COREP), die Belastung von Vermögenswerten, global systemrelevante Institute (G-SIIs) und zusätzliche Liquiditätsüberwachungsmetriken (ALMM).
Die EBA hat zur Verbesserung der Proportionalität des Berichtsrahmens kleine und nicht komplexe Institute von der Meldung mehrerer Liquiditätskennzahlen befreit. Zudem hat sie eine Vereinfachung für mittelgroße Institute vorgenommen, indem diese von der Meldung von Liquiditätskennzahlen zur Verlängerung der Finanzierungen befreit wurden. Die Änderungen sind ein Schritt zur Umsetzung der Kostensenkungsmaßnahmen, die aus einer Empfehlung einer EBA-Studie hervorgehen.
Zur Meldung von Eigenmitteln wurden geringfügige Änderungen vorgenommen, um ein besseres Verständnis dafür zu erlangen, wie Institute von der Möglichkeit Gebrauch machen, bestimmte Software-Assets vom Abzug von den Eigenmitteln auszunehmen.
Der Anwendungsbereich der Meldepflicht wurde hinsichtlich der Meldung von Informationen zur Identifizierung von G-SIIs und der Zuweisung von G-SII-Pufferquoten erweitert, indem nun auch eigenständige Unternehmen, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, erfasst werden. Weitere Änderungen finden sich in der Berichterstattung über Verbriefungen, hierbei werden die Anforderungen des Capital Markets Recovery Packages (CMRP) umgesetzt.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf EBA