DelVO zur Festlegung von Inhalt, Darstellung und Methoden zur Offenlegungspflicht gem Art 8 Taxonomie-VO

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Im Amtsblatt der EU wurde am 10. Dezember 2021 die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zur Ergänzung von Art 8 der Taxonomie-VO. Die delegierte Verordnung legt den Inhalt und die Darstellung der Informationen fest, die von Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, sowie die Methode, anhand derer die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist. In den Anhängen der delegierten Verordnung finden sich detaillierte Offenlegungsanforderungen sowie die anzuwendenden Templates. In Anhang XI sind zudem Vorgaben zu den zusätzlichen qualitativen Angaben enthalten.