DelVO ergänzt Taxonomie-VO und legt Bewertungskriterien für die Beurteilung von Wirtschaftstätigkeiten unter Klimaschutz
Financial Services News
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Im Amtsblatt der EU wurde am 9. Dezember 2021 die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 zur Ergänzung der Taxonomie-VO veröffentlicht. Die delegierte Verordnung legt die technischen Bewertungskriterien fest, anhand welcher bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet und ob die Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.
Die Taxonomie-VO regelt den allgemeinen Rahmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist und somit in welchem Maße eine Investition ökologisch nachhaltig ist.
Die Delegierte Verordnung gilt ab 1. Jänner 2022.
Weiterführende Details entnehmen Sie bitte der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.