Beim Thema „nachhaltiges Wirtschaften“ sind Steuern nicht wegzudenken. Dementsprechend findet sich das Thema „Steuern“ in allen drei Säulen der ESG-Faktoren wieder und lässt sich thematisch in die beiden Bereiche „Umweltsteuern“ und „Transparenz“ gliedern. In beiden Themenbereichen gibt es derzeit eine Vielzahl an Initiativen – sowohl auf EU als auch auf ­nationaler Ebene.

Grundlagen

Die ESG-Faktoren gewinnen für ­Anleger, die Öffentlichkeit und die Politik immer mehr an Bedeutung. Dabei steht „E“ für Environmental, „S“ für Social und „G“ für Governance. An diesen Faktoren richten viele Unternehmen ihre Aktivitäten aus und berichten darüber auch öffentlich (ESG Reporting, Nachhaltigkeitsberichterstattung).

„Steuern“ finden sich in allen drei Säulen der ESG-Faktoren wieder:

  • Environmental: Steuern als ­Lenkungsinstrument: Umweltsteuern, Umweltabgaben, steuerliche Förderungen.
  • Social: Wie viel Steuern zahlt das Unternehmen? Zahlt das Unternehmen den erwarteten
    „fair share“? Wie transparent ist das Unternehmen in Bezug auf Steuern? Wie ist die Haltung des Unternehmens in Bezug auf Steuern?
  • Governance: Wie ist das Unternehmen in Bezug auf Steuern organisiert?

Steuern als Lenkungsinstrument

Der Klimawandel ist ein globales Problem, das globale Lösungen erfordert. Diese Problematik hat die EU zum Anlass genommen, die eigenen Klimaziele zu verschärfen. Zur Unterstützung dieser Zielerreichung will die EU schrittweise ein CO2-Grenzausgleichssystem etablieren. Dieses basiert auf demselben Prinzip wie das Emissionshandelssystem (EHS). Der Preis der Zertifikate wird in Abhängigkeit vom wöchentlichen durchschnittlichen Auktionspreis der EU-EHS-Zertifikate in Euro je Tonne emittiertes CO2 ausgedrückt. Durch das CO2-Grenzausgleichssystem wird sichergestellt, dass Importeure denselben CO2-Preis bezahlen wie einheimische Hersteller im Rahmen des EU-EHS.

Dem zugrunde liegt die Annahme, dass in Nicht-EU-Ländern meist eine weniger strenge Umwelt- und Klimapolitik vorherrscht und somit das Risiko besteht, CO2-Emissionen zu verlagern, dh Unternehmen mit Sitz in der EU könnten die CO2-intensivere Produktion ins Ausland verlegen, um die vermeintlich geringeren Standards auszunutzen. Ziel des europäischen CO2-Grenzausgleichssystems ist es, für einen Ausgleich des CO2-Preises zwischen einheimischen Produkten und Einfuhren zu sorgen und sicherzustellen, dass die Klimaziele der EU nicht durch eine Auslagerung der Produktion in Länder mit einer weniger ambitionierten Klimapolitik untergraben werden.

Das CO2-Grenzausgleichssystem gilt zunächst nur für eine ausgewählte Anzahl von Waren, bei denen ein hohes Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, nämlich für Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und die Stromerzeugung. Ab 2023 gilt für diese Produkte ein Berichterstattungssystem.

Anfang November 2021 wurde der Begutachtungsentwurf für das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 versendet. Neben der Entlastung der Bürger sind Klimaschutzmaßnahmen ein wesentliches Ziel der Steuerreform. Dazu finden sich folgende geplante Neuerungen in dem Gesetzesentwurf:

  • Einführung eines Investitionsfreibetrages: dieser erhöht sich von 10 Prozent auf 15 Prozent, wenn es sich um Investitionen im Bereich Ökologisierung handelt. „Ökologisierung“ soll mittels einer Verordnung definiert werden.
  • Neue Sonderausgaben für Gebäudesanierung: Künftig sollen Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden bzw den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem unter gewissen Voraussetzungen und Einschränkungen als Sonderausgaben zu berücksichtigen sein.
  • CO2-Bepreisung: Zur Herstellung von Kostenwahrheit in Bezug auf CO2-Emissionen wird ein nationaler Emissionszertifikatehandel eingeführt; das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) trifft jene Unternehmen, die Erdgasabgabe, Kohleabgabe oder Mineralölsteuer abführen, da diese die erfassten Energieträger in Verkehr bringen.

Ab 1. Juli 2022 sollen durch Nutzung von Kohle, Erdgas und Erdölprodukten entstehende CO2-Emissionen auch in vom EU-Emissionshandelssystem nicht erfassten Bereichen (Verkehr, Industrie, Gebäude etc) an die Abgabe von Zertifikaten geknüpft werden. Ein nationales Emissionszertifikat verbrieft das Recht, eine Tonne Treibhausgasemissionen in Verkehr zu bringen. 

Die Definition der erfassten Energieträger erfolgt auf Basis der Kombinierten Nomenklatur und umfasst zunächst Benzin, Gasöl, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin. Für jeden Energieträger wird ein Emissionsfaktor festgelegt. Der Katalog der erfassten Energieträger kann durch Verordnung ausgeweitet werden.

Bis 2025 wird für jedes Kalenderjahr ein Ausgabewert des Emissionszertifikats festgelegt: Der Einstiegspreis beträgt EUR 30, steigt 2023 auf EUR 35, 2024 auf EUR 45 und 2025 auf EUR 55). Der Betrag der Preiserhöhung unterliegt auf Basis der Entwicklung eines speziellen fossilen Energiepreisindex für Privathaushalte einer Anpassung. Steigen die Energiepreise im Vergleich zum vorangegangenen Kalenderjahr um mehr als 12,5 Prozent, wird der Erhöhungsbetrag im Folgejahr halbiert, sinkt er um mehr als 12,5 Prozent, steigt der Erhöhungsbetrag um 50 Prozent.

Ab 1. Jänner 2026 soll die Preisbildung am Markt erfolgen. Zur pauschalen Kompensation der mit der CO2-Bepreisung verbundenen finanziellen Mehrbelastung natürlicher Personen wird ein Klimabonus eingeführt. Auch für Unternehmen sind Entlastungsmaßnahmen vorgesehen: Zur Vermeidung von Härtefällen erhalten Unternehmen mit einem hohen Anteil an Brennstoffkosten eine Kompensation. Eine solche erhalten auch produzierende Unternehmen, für die ein Wechsel auf CO2-neutrale Alternativen aufgrund der Wettbewerbssituation noch nicht möglich ist, um die Verlagerung von Treibhausgasemissionen ins Ausland (Carbon Leakage) zu verhindern. Voraussetzung dafür ist die Einführung eines Energiemanagementsystems sowie die Durchführung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung. Die Kompensation ist antragsgebunden und beträgt in Abhängigkeit von der Emissionsintensität 65 bis 95 Prozent.

Initiativen zur Erhöhung der Steuertransparenz

In der EU hat man sich politisch auf eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung für Ertragsteuerinformationen ab dem Jahr 2023 oder 2024 für Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als EUR 750 Mio geeinigt. Schon jetzt sind bestimmte Unternehmen wie zB Banken verpflichtet, einzelne steuerliche Informationen pro Land des Tätigwerdens im Anhang offen zu legen.

Auch in anderen Ländern gibt es nationale Regelungen zur Erhöhung der Steuertransparenz. In Polen zB besteht seit dem Jahr 2021 die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung der Steuerstrategie. Außerdem hat das häufig verwendete internationale Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Global Reporting Initiative (GRI) ab dem Jahr 2021 die Anforderungen in Bezug auf Steuern erhöht.

Abbildung: Das „Fit für 55”-Paket auf einen Blick

Fit für 55 Paket

Steuern in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Voraussichtlich 2023 wird die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf alle großen Unternehmen sowie alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgeweitet.

Die Berichterstattung stützt sich international betrachtet weitgehend auf die GRI Standards (66 Prozent der in Österreich und Deutschland veröffentlichten Berichten wenden das GRI Rahmenwerk an). Hier gibt es seit dem Jahr 2021 einen neuen Tax Standard, GRI 207, der eine detaillierte Darstellung von steuerlichen Angaben im Nachhaltigkeitsbericht fordert:

  1. Steuerkonzept: beinhaltet die Beschreibung des generellen Umgangs mit dem Thema Steuern, der Steuerstrategie (inklusive Verknüpfung mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie) sowie des Ansatzes zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
  2.  Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement: zielt auf die Darstellung des unternehmensweiten effektiven Steuermanagements und Kontrollsystems ab: Wer ist für die Einhaltung der Steuerstrategie verantwortlich? Wie werden Steuerrisiken identifiziert, verwaltet und überwacht? Wie wird die Einhaltung der Tax Governance und des Control Framework überwacht?
  3. Stakeholdermanagement: beinhaltet Angaben zum Ansatz hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden sowie hinsichtlich der politischen Einflussnahme zu Steuerfragen. Ebenso ist der Umgang mit Bedenken von internen und externen Stakeholdern zu beschreiben.
  4. Country-by-Country Reporting (länderbezogene Berichterstattung): beinhaltet die Offenlegung einer Vielzahl von Informationen für alle Steuerhoheitsgebiete, in denen das Unternehmen tätig ist (ua Haupttätigkeit, Anzahl der Angestellten, Ergebnis, Höhe der gezahlten und entstandenen Ertragsteuern sowie Erläuterungen der Differenzen zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Regelsteuersatz).

Die Angaben nach GRI Standard 207 sind erforderlich, wenn Steuern ein wesentliches Thema darstellen. Aus Sicht der Stakeholder wird die Zahlung angemessener Steuern („fair share“) als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens („good corporate citizen“) gesehen. Damit werden entsprechende Informationen in der Regel zu einem wesentlichen Thema.

Im Prinzip führt die Anwendung dieses Standards schon jetzt, dh im Jahr 2021, zu einer verpflichtenden öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung in Bezug auf Steuern.

Nützlicher Link: Steuerkontrollsystem

Die in den Bereichen 1 bis 3 des Standards geforderten Angaben decken sich zum Großteil mit den erforderlichen Inhalten eines Steuerkontrollsystems gemäß österreichischem Standard. Ein Steuerkontrollsystem ist daher für eine erfolgreiche Umsetzung des Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung hilfreich, weil nicht alle Daten und Informationen neu für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengetragen und berichtet werden müssen, sondern die relevanten Teile des SKS berichtet werden können, die ohnehin schon verfügbar sind.

Zusammenfassung

Die Themen „Nachhaltigkeit“ und „Steuern“ sind eng verknüpft. Dabei können zwei Bereiche abgegrenzt werden: Steuern als Lenkungsinstrument und Transparenz in Bezug auf Steuern. Insbesondere im Bereich „Transparenz“ sind bereits jetzt konkrete Maßnahmen durch Unternehmen zu setzen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

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