USt-Wartungserlass 2021 veröffentlicht Wesentliche Aussagen für Versicherungsunternehmen

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Mit 6.12.2021 wurde der Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2021 veröffentlicht. Im Folgenden werden die Aussagen zur Organschaft (Umsetzung der Rs Dankse), zum Zusammenschluss und zu weiteren für Versicherungsunternehmen relevanten Punkte dargestellt.

Organschaft

In Rz 241 wird in Anlehnung an das EuGH-Urteil C-218/19 Rs Danske Bank klargestellt, dass grenzüberschreitende Leistungen zwischen dem Organträger (oder der Organgesellschaft) und seinen Betriebsstätten nicht steuerbare Innenumsätze sind, wenn mangels selbständiger Wirtschaftstätigkeit diese zum Unternehmen des Organträgers gehören. In der Erläuterung zu Rz 241 wird von der Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Österreich - im Unterschied zu dem vom EuGH entschiedenen dänischen bzw schwedischen Fall - der Organkreis kein eigenständiges Unternehmen darstellt, sondern die unselbständigen Unternehmensteile (Organgesellschaften und Betriebsstätten) zum Unternehmen des Organträgers gehören. Darin liegt auch die gemäßigte österreichische Umsetzung der Rs Danske Bank begründet. So sieht der Richtlinienschreiber nur dann eine steuerbare Leistung zwischen Organträger (Organgesellschaft) und seiner Betriebsstätte, wenn die Betriebsstätte eine vollkommen eigenständige, vom Unternehmen losgelöste (und wohl auch inhaltlich sich unterscheidende) Wirtschaftstätigkeit ausübt.

Rz 233 sieht eine Erweiterung der bisher engen Voraussetzungen, wann eine Personengesellschaft Organgesellschaft werden kann, vor. So ist eine finanzielle Eingliederung sämtlicher anderer Gesellschafter der Personengesellschaft in den Organträger nicht (mehr) erforderlich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Organträger seinen Willen in der Personengesellschaft durch andere verbindliche Maßnahmen durchsetzen kann.

Das VwGH-Urteil v 15.05.2020 (Ra 2018/15/0113) zur Eingliederung von Leasinggesellschaften in eine Bankorganschaft wurde in Rz 237 aufgenommen.

Verwaltung von Sondervermögen

In Rz 772a wird die aktuelle EuGH-Judikatur eingearbeitet, wobei umsatzsteuerfreies Outsourcing wohl tendenziell leichter möglich wird. Da diesbezüglich jedoch einige Verfahren beim BFG anhängig sind, bleibt die Rechtsansicht der nationalen Gerichte abzuwarten.

Versicherungsleistungen

In Rz 851 wird das EuGH-Urteil C-907/19 Rs Q-GmbH zur Steuerpflicht der Gewährung von Lizenzen für ein Versicherungsprodukt eingearbeitet. (vgl ausführlich Tax News 03-05/2021)

Zusammenschlüsse

In Rz 1012 werden das EuGH-Urteil C-77/19 Rs Kaplan sowie die hierzu ergangene Anfragebeantwortung des BMF zur Anwendbarkeit der Steuerbefreiung auf Leistungen eines Zusammenschlusses an eine Organschaft eingearbeitet. Das BMF lässt die Zusammenschlussbefreiung auch bei Organgesellschaften zu, wenn der Organträger Mitglied des Zusammenschlusses ist. (vgl ausführlich Insurance News)