Nachhaltigkeitsberichterstattung 2.0
Insurance News
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Der von der EU-Kommissionspräsidentin verkündete European Green Deal bringt nicht nur Änderungen im Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der betroffenen Unternehmen, sondern mit der Taxonomie-VO auch ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Dies beinhaltet auch die Offenlegung von Kennzahlen zur Übereinstimmung der wirtschaftlichen Aktivitäten mit der Taxonomie-VO. Bei der Herausforderung der Umsetzung der Taxonomie-VO unterstützen Sie unsere Experten gerne.
Der am 11. Dezember 2019 durch die EU-Kommissionspräsidentin verkündete European Green Deal war der Startschuss für eine Anpassung der bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung basierend auf der NFRD (Non-Financial Reporting Directive). In Folge wurde im April 2021 der erste Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, welche weitreichende Anpassungen an der bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung vornimmt. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird im Entwurf der CSRD insofern erweitert als ab 1. Jänner 2023 nicht nur börsennotierte Unternehmen und Public Interest Entities mit mehr als 500 Mitarbeiter umfasst sind, sondern alle großen Unternehmen die zwei der drei Kriterien überschreiten:
- Umsatz EUR 40 Mio.
- Bilanzsumme EUR 20 Mio.
- 250 Mitarbeiter
Zusätzlich sind ab 1. Jänner 2026 auch kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen von der Offenlegungsverpflichtung betroffen.
Ein weiterer wesentlicher Pfeiler des European Green Deals ist die Taxonomie-Verordnung, welche ein Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten darstellt und unter anderem die Offenlegung von Kennzahlen (KPI) über den Fortschritt der offenlegungsverpflichteten Unternehmen hin zur Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten erfordert. Zentrales Element für diese Kennzahlen ist Artikel 8 der Taxonomie-VO und die diese ergänzende delegierte Verordnung, welche von der Kommission am 6. Juli 2021 final angenommen wurde. Diese definiert die Basis und die Methoden zur Berechnung der KPIs und sieht eine erleichterte Offenlegung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 sowie die vollständige Offenlegung ab dem Bericht über das Geschäftsjahr 2023 vor.
Delegierte Verordnung zu Art 8 Taxonomie-VO
Während Nicht-Finanzunternehmen mit einer Vielzahl an wirtschaftlichen Aktivitäten in den Anhängen zur Taxonomie-VO angeführt sind, sind Finanzunternehmen, mit Ausnahme von wenigen Versicherungsprodukten, nicht umfasst und werden auf Grund ihrer Finanzierungsfunktion unter die ermöglichenden Aktivitäten eingeordnet. Somit leitet sich die Taxonomiefähigkeit beziehungsweise -konformität von den finanzierten Unternehmen ab. Die Berechnung der KPIs für Finanzunternehmen, insbesondere für Versicherungs-unternehmen stellt die Branche vor Herausforderungen hinsichtlich der Erhebung der erforderlichen Daten und Aufbereitung zur korrekten Ermittlung der Kennzahlen. So können zum Beispiel Fondsprodukte für sich gesehen nicht hinsichtlich Taxonomiefähigkeit beziehungsweise Taxonomiekonformität eingestuft werden, sondern es ist ein look-through auf die im Fond enthaltenen Wertpapiere oder Immobilien erforderlich.
Offenlegung der KPIs
Wie wohl zwar für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 eine vereinfachte Offenlegung vorgesehen ist, sind für die Einstufung der Kapitalanlagen hinsichtlich Taxonomiefähigkeit umfangreiche Analysen des Portfolios erforderlich.
Für die ersten zwei Kennzahlen in der Übergangsphase ist es in einem ersten Schritt erforderlich, die Kapitalanlagen bei von der Taxonomie umfassten Unternehmen zu identifizieren und die Taxonomiefähigkeit der wirtschaftlichen Aktivitäten zu ermitteln. In einem weiteren Schritt sind sowohl die taxonomiefähigen als auch die nicht taxonomiefähigen Kapitalanlagen ins Verhältnis zur Bilanzsumme zu setzen.
Die weiteren Kennzahlen zum Anteil der Kapitalanlagen bei Staaten, Zentralbanken, supranationalen Emittenten, Derivaten sowie nicht der NFRD unterliegenden Unternehmen an der Bilanzsumme zeigen auf Grund ihrer klaren Abgrenzung eine geringere Komplexität in der Ermittlung.
Wir stehen an Ihrer Seite
Um die Finanzbranche, und insbesondere die Versicherungsbranche, bei dieser herausfordernden Aufgabenstellung bestmöglich zu unterstützen, stehen unsere Experten rund um Katharina Schönauer und Michael Kusper bereit. Wir bieten von kurzen Vorträgen bis zu umfangreichen Workshops ein auf Sie zugeschnittenes Paket, um auftretende Zweifelsfragen zu klären und als Sparring-Partner bei der Lösung von Problemstellungen zu helfen.
Mehr erfahren: Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Versicherungsunternehmen