Weiterentwicklung des makroprudenziellen Rahmens für den EU-Bankensektor

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Die Europäische Kommission hat am 30. November 2021 eine gezielte Konsultation zur Verbesserung des makroprudenziellen Rahmens für den Bankensektor eingeleitet. Der makroprudenzielle Rahmen setzt die internationalen Basel-Standards um und erweitert sie. Die wichtigsten Instrumente sind dabei Kapitalpuffer, d.h. Kapitalanforderungen über die Mindest- (Säule 1) und zusätzliche Eigenmittelanforderungen (Säule 2) hinaus.

Gemäß Art 513 CRR hat die Europäische Kommission bis zum 30. Juni 2022 (bzw danach alle fünf Jahre) nach Rücksprache mit ESRB und EBA zu evaluieren, ob die makroprudenziellen Vorschriften in CRR und CRD ausreichend sind, um systemische Risiken in Branchen, Regionen und Mitgliedstaaten adäquat zu mindern. Aufgrund dessen hat die Kommission nun ihre Konsultation in Form eines Fragebogens gestartet, deren Folgenabschätzung und daraus gewonnenen Informationen in mögliche Legislativvorschläge einfließen werden. Die Konsultation befasst sich mit vier wesentlichen Themenbereichen:

  1. Gestaltung und Funktionsweise des Puffer-Rahmenwerks
  2. Fehlende oder überholte Instrumente & Verringerung der Komplexität
  3. Erwägungen zum Binnenmarkt
  4. Globale und neu aufkommende Risiken

Die Kommission ist dabei an Input von Wissenschaftlern, Think Tanks, Aufsichtsbehörden, Banken und anderen Finanz- und Institutionen sowie NGOs, die Nutzer von Finanzdienstleistungen repräsentieren, interessiert. Da die Konsultation nach der Veröffentlichung des Basel III-Bankenpakets vom 27. Oktober 2021 gestartet wurde, soll dies den genannten Stakeholdern die Möglichkeit geben, die voraussichtlichen Auswirkungen des Pakets auf den makroprudenziellen Rahmen und insbesondere auch den Output-Floor zu berücksichtigen.

Die Konsultation läuft noch bis 18. März 2022.

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