Verschiebung der Anwendbarkeit der RTS zur Disclosure-VO empfohlen

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Die Europäische Kommission veröffentlichte am 25. November 2021 ein Schreiben, in dem sie das Europäische Parlament und den Rat darüber informiert, dass die vorgeschlagenen RTS-Entwürfe von der Kommission nicht innerhalb der Dreimonatsfrist angenommen werden können.

Die Europäische Kommission informierte darüber, dass sich die Überprüfung der Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur DisclosureVO verzögert, da ihr Umfang und ihre technischen Einzelheiten zusätzliche Zeit für das Annahmeverfahren erfordern. Daher empfiehlt die Kommission, das Inkrafttreten der RTS auf den 1. Jänner 2023 zu verschieben. Das würde zu einer Erleichterung der reibungslosen Umsetzung der RTS durch Produkthersteller, Finanzberater und Aufsichtsbehörden führen.

Die Kommission geht davon aus, dass Finanzmarktteilnehmer die in den RTS festgelegten Offenlegungsanforderungen zu den wichtigsten negativen Auswirkungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte („PAI-Statement“) erstmals zum 30. Juni 2023 erfüllen müssen, basierend auf einem Bezugszeitraum im Rahmen der RTS von 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Europäischen Kommission.