Veröffentlichung umfassendes Maßnahmenpaket für die Kapitalmarktunion

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Die Europäische Kommission veröffentlichte am 25. November 2021 ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Kapitalmarktunion, welches vier Legislativvorschläge sowie eine erläuternde Mitteilung zu den Maßnahmen enthält.

Mit den Vorschlägen der Kommission werden zahlreiche wichtige Verpflichtungen aus dem Aktionsplan 2020 für die Kapitalmarktunion (Capital Markets Union, CMU) erfüllt. Diese sollen dazu beitragen, EU-Unternehmen mit Anlegern in Kontakt zu bringen, ihren Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, die Anlagemöglichkeit für Kleinanleger zu erweitern und die Kapitalmärkte besser zu integrieren. Die enthaltenen Legislativvorschläge sind wie folgt:

  • Einheitlicher europäischer Zugangspunkt (ESAP): ESAP soll als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte fungieren.
  • Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (European Long-Term Investment Funds Regulation, ELTIFs Regulation): Die Überarbeitung der Verordnung soll die Attraktivität von ELTIFs erhöhen und es Kleinanlegern erleichtern in solche Fonds zu investieren.
  • Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD): Durch die Überarbeitung sollen die Vorschriften für kreditgebende Fonds (Kreditfonds) harmonisiert werden, um so die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu erleichtern.
  • Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR): Die geplanten Anpassungen der Handelsregeln sollen für mehr Transparenz für alle auf den Kapitalmärkten handelnden Parteien sorgen.

Im kommenden Jahr 2022 werden weitere CMU-Maßnahmen folgen, ua ein Vorschlag zur Börsennotierung, ein offener Finanzrahmen, eine Initiative zur Unternehmensinsolvenz und ein Rahmenwerk für Finanzkompetenz.

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